1. |
Untrennbarer Bestandteil der Bestellung ist eine Planskizze mit markierten Standorten sowie Skizzen oder Abbildungen der Werbeträger. Verwenden Sie bitte dieses Formular und senden es dann per Fax an +420-541153225. |
2. |
Die Miete für die Werbefläche (R100110 - R100120) beinhaltet nicht Montage und Demontage des Banners oder der Grafiktafel. Die Miete für die Werbefläche (R100100, R100130 - R100140) beinhaltet etwaigen Stromanschluss, Montage und Demontage des Fahnenmastes einschl. Anbringen der Fahne. |
3. |
Bei Bestellung mehrerer Genehmigungen für Werbung, mehrerer Werbespots oder größerer Werbeflächen kann dem Aussteller ein individuell gestalteter Rabatt gewährt werden. |
4. |
Die Messe Brünn haftet nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beigestellter aufblasbarer Werbeträger oder sonstiger individueller, auf dem Messegelände platzierter Reklame. |
5. |
Für die Installation des Banners oder einer anderen Grafik an der Brüstung der Halle (R100110, R100120) sorgt die Messeverwaltung. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Reklame spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuliefern. |
6. |
Zu den einzelnen Positionen von Werbeflächen oder -aktivitäten können Sie auch grafische Arbeiten oder Dienstleistungen bestellen (Erstellung eines grafischen Entwurfs, Verleih und Bedienung aufblasbarer Werbeträger, Druck von Flugblättern, Personen zum Verteilen von Druckschriften usw.) - auf Grund Ihrer Anfrage wird eine Preiskalkulation erstellt. |
7. |
Die für die Verteilung an Ausstellerstände bestimmten Druckschriften mit den Codes R100300 - R100340 liefern Sie bitte an die Messe Brünn, Halle A3, Büro Nr. 5, und das frühestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Bei früherer Zustellung wird Lagerungsgebühr berechnet. Der späteste Termin für die Bereitstellung der Druckschriften ist am Tag vor der gewünschten Verteilung jeweils bis 14:00 Uhr. Der Stückpreis versteht sich für jede gelieferte Druckschrift separat (z.B. 3 verschiedene Flyer, Zeitschriften u.Ä.). Ein Stück kann auch eine gelieferte und komplettierte Druckschrift sein, z.B. mehrere verschiedene Druckschriften, die in Folie verpackt oder zusammengeheftet sind. |
8. |
Ebenso können auch die Verteilung von Druckschriften mit außerhalb der Standards liegenden Abmessungen und Gewichten an Aussteller oder sonstige spezielle Dienste (z.B. Verteilung in ausgewählten Hallen, Ausgabe gegen Unterschrift, ...) bestellt werden. Bei den Codes R100200 und R100210 kann auch ein Maskottchen oder ein Flyerverteiler bestellt werden. |
9. |
Die Genehmigung für die Verteilung von Werbematerial (R100210) gilt für das ganze Messegelände mit Ausnahme die Halle V (IBF, DSB und MOBITEX) und des Wirtschaftshofes. Der Einsatz von Fortbewegungsmitteln zum Verteilen von Werbematerial (z.B. Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Rollern, Selbstbalance-Rollern) oder Fortbewegungshilfen (Springschuhen, Stelzen) ist ohne vorherige Zustimmung der Messegesellschaft nicht erlaubt. |
10. |
Die Ausstrahlung des Messeradios deckt das ganze Messegelände mit Ausnahme der Hallen ab. |
11. |
Überschreitet die Länge des im Messeradio auszustrahlenden Werbespots 30 s, ist eine entsprechende Anzahl von 30-s-Spots zu bestellen, die die ganze Länge des Werbespots abdeckt. |
12. |
Die Ausstrahlung von Videospots R100450 ist nur bei jenen Messeveranstaltungen möglich, bei denen Videoleinwände installiert sind (IBF, DSB, MOBITEX, URBIS TECHNOLOGIE, URBIS INVEST, ENVIBRNO, TECHAGRO, ANIMAL VETEX, SILVA REGINA, BIOMASA, AUTOSALON, MSV, IMT, ENVITECH, PLASTEX, PROFINTECH, WELDING, FOND-EX, INTERPROTEC). Die Produktion oder Anpassung des Videospots nach eigenen Wünschen kann bestellt werden. |
13. |
Bei den Codes R100500 und R100600 wird der Preis per Vereinbarung bestimmt. |
14. |
Im Falle von Sanktionen oder Gerichtsfällen auf Grund des Inhaltes der Reklame trägt der Aussteller die volle Verantwortung einschließlich etwaiger Folgen. |
15. |
Die Bestellung ist spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzusenden. Bei Bestellungen nach diesem Termin wird ein Zuschlag von 20 % in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen, die 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. während der Veranstaltung zugestellt werden, kann die Ausführung nicht garantiert werden. |
16. |
Im Falle eines Stornos der Bestellung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt. |
17. |
Die Zahlung für bestellte Leistungen hat gemäß den Angaben in der zugeschickten Rechnung an die Messe Brünn zu erfolgen (Überweisung auf das angeführte Konto), und das spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung. Andernfalls ist die Messe Brünn nicht verpflichtet, die bestellten Leistungen auszuführen. |
18. |
Kontakt: Tel.: +420-541153117, Fax: +420-541153225, Mobil: +420-602715997, E-Mail: eholanova@bvv.cz Tel.: +420-541152216, Fax: +420-541153225, Mobil: +420-724130651, E-Mail: izahradnicek@bvv.cz |